Messer führen in Deutschland und Österreich – Was ist erlaubt?

Darf man ein Messer in Deutschland oder Österreich bei sich tragen? Wir erklären die wichtigsten Regeln des Waffengesetzes für beide Länder – verständlich und kompakt.

May 30, 20262 Min. Lesezeit
Messer führen in Deutschland und Österreich – Was ist erlaubt?

Kurz gesagt: In Deutschland dürfen feststehende Messer mit einer Klingenlänge bis 12 cm geführt werden. Einhandmesser und feststehende Messer über 12 cm dürfen nach §42a WaffG nicht öffentlich geführt werden – Transport im verschlossenen Behältnis ist erlaubt. In Österreich gibt es keine allgemeine Klingenlängen-Grenze; verboten sind Waffen, nicht Küchen- und Gebrauchsmesser.

Unsere handgeschmiedeten Küchen- und Outdoormesser – und wie du sie legal transportierst, liest du unten im Fazit.

Einleitung

Wer ein hochwertiges Messer besitzt, fragt sich früher oder später: Darf ich es eigentlich bei mir tragen? Die Gesetzeslage in Deutschland und Österreich unterscheidet sich in einigen Punkten – dieser Artikel gibt dir einen klaren Überblick, damit du auf der sicheren Seite bist.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient nur zur allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel wende dich an einen Rechtsanwalt oder die zuständige Behörde.

Deutschland – Waffengesetz (WaffG)

Was ist verboten?

In Deutschland regelt das Waffengesetz (WaffG) das Führen von Messern. Folgende Messer sind grundsätzlich verboten zu führen (d.h. griffbereit bei sich zu tragen):

  • Einhandmesser – Messer, die mit einer Hand geöffnet werden können (z.B. durch Daumenöffnung oder Flipper)
  • Feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm – dürfen in der Öffentlichkeit nicht geführt werden
  • Springmesser (Switchblades) – automatisch öffnende Messer sind verboten
  • Butterflymesser (Balisong) – ebenfalls verboten

Was ist erlaubt?

  • Feststehende Messer mit einer Klingenlänge bis 12 cm dürfen grundsätzlich transportiert werden – aber nicht griffbereit (z.B. im verschlossenen Rucksack)
  • Taschenmesser mit feststellbarer Klinge bis 12 cm, die nicht einhändig geöffnet werden können, sind in der Regel erlaubt
  • Das Führen (griffbereit tragen) ist jedoch auch bei erlaubten Messern nur mit einem berechtigten Grund zulässig (z.B. Beruf, Jagd, Sport)

Strafen

Das unerlaubte Führen eines verbotenen Messers kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren geahndet werden.

Österreich – Waffengesetz (WaffG AT)

Was ist verboten?

In Österreich regelt das Waffengesetz (WaffG) sowie die Waffengebrauchsverordnung den Umgang mit Messern. Verboten sind:

  • Springmesser und Fallmesser – automatisch öffnende Messer
  • Butterflymesser
  • Wurfmesser im öffentlichen Raum
  • Messer, die als Waffe konzipiert sind (z.B. Dolche, Stilette)

Was ist erlaubt?

  • Küchen- und Jagdmesser sowie handwerkliche Messer dürfen transportiert werden, wenn ein sachlicher Grund vorliegt
  • Das Führen (griffbereites Tragen) von Messern im öffentlichen Raum ohne triftigen Grund ist auch in Österreich problematisch und kann als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gewertet werden

Besondere Regelungen

In Österreich gibt es zudem Waffenverbotszonen, die von Gemeinden oder Behörden eingerichtet werden können – dort gelten noch strengere Regeln.

Fazit – Unsere Empfehlung

Unsere handgeschmiedeten Fyreza-Messer sind hochwertige Küchen- und Outdoormesser – keine Waffen. Dennoch gilt:

  • ✅ Zu Hause und in der Küche: uneingeschränkt erlaubt
  • ✅ Transport zum Camping, Jagd oder Outdoor-Aktivitäten: erlaubt mit sachlichem Grund
  • ❌ Griffbereit in der Öffentlichkeit tragen: nicht empfohlen und je nach Messertyp verboten

Alle handgeschmiedeten Fyreza-Messer haben Klingen über 12 cm. Sie sind Küchen- und Outdoormesser und gehören beim Transport in die Scheide oder Messertasche, nicht griffbereit in die Jackentasche. Das Weidbesteck-Set mit Lederscheide ist dafür gemacht: Messer sicher verschlossen, wie es § 42a WaffG für den Transport verlangt.

Bewahre dein Messer beim Transport stets sicher verpackt auf – am besten in der mitgelieferten Scheide im Rucksack oder Koffer. So bist du auf der sicheren Seite.

Und damit dein Messer auch nach Jahren noch scharf und rostfrei ist: In unserer Pflegeanleitung für Carbonstahl-Messer zeigen wir dir, wie du Klinge und Griff richtig pflegst.



FAQ

Häufige Fragen: Messer führen in Deutschland und Österreich

Feststehende Messer mit einer Klingenlänge bis 12 cm darfst du in Deutschland grundsätzlich führen. Ab 12 cm gilt nach § 42a Waffengesetz ein Führverbot in der Öffentlichkeit. Besitz und Transport im verschlossenen Behältnis bleiben erlaubt. Für Einhandmesser gilt das Führverbot unabhängig von der Klingenlänge.

Für den Besitz gibt es keine Längengrenze. Zu Hause darfst du jedes Küchen- oder Outdoormesser haben, egal wie lang die Klinge ist. Die 12-cm-Grenze betrifft nur das Führen, also das griffbereite Tragen in der Öffentlichkeit. Ein 20-cm-Kochmesser ist in der Küche völlig legal, griffbereit im Rucksack auf der Straße dagegen nicht.

Ja, feststehende Messer bis 12 cm Klingenlänge darfst du führen. Längere feststehende Messer nur mit berechtigtem Interesse, zum Beispiel im Beruf, beim Angeln oder bei der Jagd, oder beim Transport in einem verschlossenen Behältnis. Seit Ende 2024 gelten außerdem zusätzliche Messerverbote bei öffentlichen Veranstaltungen und in Zügen und Bussen des Fernverkehrs. Dort sind auch kurze Messer tabu.

Ja, solange es nicht griffbereit ist. Im Kofferraum, in einer verschlossenen Messertasche oder im Koffer gilt das Messer als transportiert, nicht als geführt. Im Türfach, auf dem Beifahrersitz oder in der Mittelkonsole ist es griffbereit. Bei Messern über 12 cm oder Einhandmessern kann das ein Verstoß gegen § 42a WaffG sein.

In Österreich gibt es keine allgemeine Grenze für die Klingenlänge. Küchen-, Jagd- und Outdoormesser gelten nicht als Waffen im Sinne des Waffengesetzes und dürfen transportiert werden. Verboten oder eingeschränkt sind Messer, die als Waffe gebaut sind, sowie das Mitführen in Waffenverbotszonen und bei bestimmten Veranstaltungen. Auch in Österreich gilt: sicher verpackt transportieren, nicht griffbereit tragen.

Nein. Die 12-cm-Regel betrifft das Führen, nicht den Transport. Ein Küchenmesser, das du in der Messertasche, in der Scheide im Rucksack oder im Koffer zum Kochkurs, zum Campingplatz oder zum Schleifservice bringst, ist ein Transport im verschlossenen Behältnis und erlaubt, auch mit 20 cm Klinge. Entscheidend ist, dass du nicht mit wenigen Handgriffen an das Messer kommst.

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