Handgeschmiedetes Fyreza-Messer auf Holzuntergrund – Ratgeber Messer führen in Deutschland und Österreich

Messer führen in Deutschland und Österreich – Was ist erlaubt?

May 30, 2026Mirza Kamenjasevic

Einleitung

Wer ein hochwertiges Messer besitzt, fragt sich früher oder später: Darf ich es eigentlich bei mir tragen? Die Gesetzeslage in Deutschland und Österreich unterscheidet sich in einigen Punkten – dieser Artikel gibt dir einen klaren Überblick, damit du auf der sicheren Seite bist.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient nur zur allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel wende dich an einen Rechtsanwalt oder die zuständige Behörde.

Deutschland – Waffengesetz (WaffG)

Was ist verboten?

In Deutschland regelt das Waffengesetz (WaffG) das Führen von Messern. Folgende Messer sind grundsätzlich verboten zu führen (d.h. griffbereit bei sich zu tragen):

  • Einhandmesser – Messer, die mit einer Hand geöffnet werden können (z.B. durch Daumenöffnung oder Flipper)
  • Feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm – dürfen in der Öffentlichkeit nicht geführt werden
  • Springmesser (Switchblades) – automatisch öffnende Messer sind verboten
  • Butterflymesser (Balisong) – ebenfalls verboten

Was ist erlaubt?

  • Feststehende Messer mit einer Klingenlänge bis 12 cm dürfen grundsätzlich transportiert werden – aber nicht griffbereit (z.B. im verschlossenen Rucksack)
  • Taschenmesser mit feststellbarer Klinge bis 12 cm, die nicht einhändig geöffnet werden können, sind in der Regel erlaubt
  • Das Führen (griffbereit tragen) ist jedoch auch bei erlaubten Messern nur mit einem berechtigten Grund zulässig (z.B. Beruf, Jagd, Sport)

Strafen

Das unerlaubte Führen eines verbotenen Messers kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren geahndet werden.

Österreich – Waffengesetz (WaffG AT)

Was ist verboten?

In Österreich regelt das Waffengesetz (WaffG) sowie die Waffengebrauchsverordnung den Umgang mit Messern. Verboten sind:

  • Springmesser und Fallmesser – automatisch öffnende Messer
  • Butterflymesser
  • Wurfmesser im öffentlichen Raum
  • Messer, die als Waffe konzipiert sind (z.B. Dolche, Stilette)

Was ist erlaubt?

  • Küchen- und Jagdmesser sowie handwerkliche Messer dürfen transportiert werden, wenn ein sachlicher Grund vorliegt
  • Das Führen (griffbereites Tragen) von Messern im öffentlichen Raum ohne triftigen Grund ist auch in Österreich problematisch und kann als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gewertet werden

Besondere Regelungen

In Österreich gibt es zudem Waffenverbotszonen, die von Gemeinden oder Behörden eingerichtet werden können – dort gelten noch strengere Regeln.

Fazit – Unsere Empfehlung

Unsere handgeschmiedeten Fyreza-Messer sind hochwertige Küchen- und Outdoormesser – keine Waffen. Dennoch gilt:

  • ✅ Zu Hause und in der Küche: uneingeschränkt erlaubt
  • ✅ Transport zum Camping, Jagd oder Outdoor-Aktivitäten: erlaubt mit sachlichem Grund
  • ❌ Griffbereit in der Öffentlichkeit tragen: nicht empfohlen und je nach Messertyp verboten

Bewahre dein Messer beim Transport stets sicher verpackt auf – am besten in der mitgelieferten Scheide im Rucksack oder Koffer. So bist du auf der sicheren Seite.