Kurz gesagt: In Deutschland dürfen feststehende Messer mit einer Klingenlänge bis 12 cm geführt werden. Einhandmesser und feststehende Messer über 12 cm dürfen nach §42a WaffG nicht öffentlich geführt werden – Transport im verschlossenen Behältnis ist erlaubt. In Österreich gibt es keine allgemeine Klingenlängen-Grenze; verboten sind Waffen, nicht Küchen- und Gebrauchsmesser.
→ Unsere handgeschmiedeten Küchen- und Outdoormesser – und wie du sie legal transportierst, liest du unten im Fazit.
Einleitung
Wer ein hochwertiges Messer besitzt, fragt sich früher oder später: Darf ich es eigentlich bei mir tragen? Die Gesetzeslage in Deutschland und Österreich unterscheidet sich in einigen Punkten – dieser Artikel gibt dir einen klaren Überblick, damit du auf der sicheren Seite bist.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient nur zur allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel wende dich an einen Rechtsanwalt oder die zuständige Behörde.
Deutschland – Waffengesetz (WaffG)
Was ist verboten?
In Deutschland regelt das Waffengesetz (WaffG) das Führen von Messern. Folgende Messer sind grundsätzlich verboten zu führen (d.h. griffbereit bei sich zu tragen):
- Einhandmesser – Messer, die mit einer Hand geöffnet werden können (z.B. durch Daumenöffnung oder Flipper)
- Feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm – dürfen in der Öffentlichkeit nicht geführt werden
- Springmesser (Switchblades) – automatisch öffnende Messer sind verboten
- Butterflymesser (Balisong) – ebenfalls verboten
Was ist erlaubt?
- Feststehende Messer mit einer Klingenlänge bis 12 cm dürfen grundsätzlich transportiert werden – aber nicht griffbereit (z.B. im verschlossenen Rucksack)
- Taschenmesser mit feststellbarer Klinge bis 12 cm, die nicht einhändig geöffnet werden können, sind in der Regel erlaubt
- Das Führen (griffbereit tragen) ist jedoch auch bei erlaubten Messern nur mit einem berechtigten Grund zulässig (z.B. Beruf, Jagd, Sport)
Strafen
Das unerlaubte Führen eines verbotenen Messers kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren geahndet werden.
Österreich – Waffengesetz (WaffG AT)
Was ist verboten?
In Österreich regelt das Waffengesetz (WaffG) sowie die Waffengebrauchsverordnung den Umgang mit Messern. Verboten sind:
- Springmesser und Fallmesser – automatisch öffnende Messer
- Butterflymesser
- Wurfmesser im öffentlichen Raum
- Messer, die als Waffe konzipiert sind (z.B. Dolche, Stilette)
Was ist erlaubt?
- Küchen- und Jagdmesser sowie handwerkliche Messer dürfen transportiert werden, wenn ein sachlicher Grund vorliegt
- Das Führen (griffbereites Tragen) von Messern im öffentlichen Raum ohne triftigen Grund ist auch in Österreich problematisch und kann als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gewertet werden
Besondere Regelungen
In Österreich gibt es zudem Waffenverbotszonen, die von Gemeinden oder Behörden eingerichtet werden können – dort gelten noch strengere Regeln.
Fazit – Unsere Empfehlung
Unsere handgeschmiedeten Fyreza-Messer sind hochwertige Küchen- und Outdoormesser – keine Waffen. Dennoch gilt:
- ✅ Zu Hause und in der Küche: uneingeschränkt erlaubt
- ✅ Transport zum Camping, Jagd oder Outdoor-Aktivitäten: erlaubt mit sachlichem Grund
- ❌ Griffbereit in der Öffentlichkeit tragen: nicht empfohlen und je nach Messertyp verboten
Alle handgeschmiedeten Fyreza-Messer haben Klingen über 12 cm. Sie sind Küchen- und Outdoormesser und gehören beim Transport in die Scheide oder Messertasche, nicht griffbereit in die Jackentasche. Das Weidbesteck-Set mit Lederscheide ist dafür gemacht: Messer sicher verschlossen, wie es § 42a WaffG für den Transport verlangt.
Bewahre dein Messer beim Transport stets sicher verpackt auf – am besten in der mitgelieferten Scheide im Rucksack oder Koffer. So bist du auf der sicheren Seite.
Und damit dein Messer auch nach Jahren noch scharf und rostfrei ist: In unserer Pflegeanleitung für Carbonstahl-Messer zeigen wir dir, wie du Klinge und Griff richtig pflegst.







